Muss man in Veratron Marine Shop die Mehrwertsteuer zahlen?
Ob Sie bei Veratron Marine Shop die Mehrwertsteuer zahlen müssen, hängt von verschiedenen Situationen ab. Veratron Marine Shop erhebt die Mehrwertsteuer gemäß europäischen Vorschriften. Der Ausgangspunkt ist unter anderem der Ort, an dem die Waren geliefert werden. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die möglichen Situationen und die zu erhebende Mehrwertsteuer.
Lieferungen außerhalb der EU
Alle Lieferungen außerhalb der EU sind von der Mehrwertsteuer befreit. Indem bei der Erstellung der Versandadresse das korrekte Zielland außerhalb der EU ausgewählt wird, wird der Mehrwertsteuersatz automatisch auf 0 % gesetzt. Sollte diese automatische Verifizierung nicht erfolgreich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Das können Sie hier tun: https://Veratron-Marineshop.com/en/contact-us.
Lieferungen außerhalb der Niederlande innerhalb der EU an Kunden mit einer Mehrwertsteuernummer
Befinden Sie sich außerhalb der Niederlande, aber innerhalb der EU und besitzen eine gültige Mehrwertsteuernummer? Dann müssen wir keine Mehrwertsteuer berechnen. In diesem Fall müssen Sie Ihre gültige Mehrwertsteuernummer ohne Punkte und/oder andere Satzzeichen in das entsprechende Feld an der Rechnungs- und Lieferadresse eingeben (sofern diese sich von der Rechnungsadresse unterscheiden) und das richtige Zielland auswählen.
Ihre Mehrwertsteuernummer wird automatisch von unserem System unter VIES (https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/#/vat-validation) überprüft. Wenn Ihre Mehrwertsteuernummer von VIES genehmigt ist, berechnet Veratron Marine-Shop keine Mehrwertsteuer.
Anmerkung: In einigen Fällen (insbesondere bei deutschen Mehrwertsteuernummern) kann eine falsche Ablehnung vorliegen und daher wird die Mehrwertsteuer erhoben. Wenn die automatische Verifizierung nicht erfolgreich ist, kontaktieren Sie uns bitte unter https://Veratron-Marineshop.com/en/contact-us.
Auslieferungen in den Niederlanden
Wir müssen alle Lieferungen in den Niederlanden mit der niederländischen Mehrwertsteuer belasten.
Lieferungen an Schiffe
Die Lieferung von Nachschub an Schiffe und Flugzeuge fällt unter die 0%-Rate, wenn diese Schiffe oder Flugzeuge selbst unter die 0%-Rate fallen.
Die Vorräte müssen an den Betreiber des ausgehenden Schiffes oder Flugzeugs geliefert werden. Wenn die Lieferung nicht direkt an den Betreiber, sondern zum Beispiel an ein Lager erfolgt, müssen Sie angeben, für welches ausgehende Schiff oder Flugzeug die Waren verwendet werden.
Sie müssen auch die IMO-Nummer des Schiffes in der Bestellung angeben. Dies zeigt, dass das Schiff zum Segeln auf hoher See genutzt wird. Wenn das Schiff keine IMO-Nummer hat, müssen Sie auf andere Weise nachweisen, dass das Schiff zum Segeln auf hoher See genutzt wird, zum Beispiel mit einer Erklärung.
Diese Aussage ist formlos. Jedes Kalenderjahr muss im Falle einer Anordnung eine neue Erklärung ausgestellt werden. Selbst wenn sich das Ziel des Schiffes in der Zwischenzeit ändert, muss im Falle eines Befehls eine neue Erklärung ausgestellt werden.
Die Erklärung muss zeigen, dass das Schiff:
- mindestens 70 % segeln auf hoher See
- wird ausschließlich kommerziell genutzt
- Wer ist der Betreiber des Schiffes
- Welches Schiff es betrifft
- ob es sich um ein Schiff mit oder ohne (bekannte) Betriebsgeschichte handelt
- auf welches Jahr gilt die Erklärung
- Welche Berechnungsmethode verwendet der Betreiber, um festzustellen, ob das Schiff mindestens zu 70 % auf hoher See segelt
Lieferung an Flugzeuge
Das Angebot an Flugzeugen (einschließlich Hubschraubern) unterliegt der 0%-Rate. Die Bedingung ist, dass diese Transportmittel von einer Fluggesellschaft genutzt werden, die hauptsächlich im bezahlten internationalen Verkehr tätig ist. Das muss aus einer schriftlichen Erklärung ersichtlich sein.
Möchten Sie mehr über die Mehrwertsteuerzahlung bei Veratron Marine Shop erfahren?
Für weitere Informationen zu mehrwertsteuerbezogenen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte unter https://Veratron-Marineshop.com/en/contact-us.